Immobilien & Bauträger
Wir beraten Sie bei der Durchführung von Immobilientransaktionen im privaten und unternehmerischen Bereich (Wohnungen, Einfamilienhäuser, Zinshäuser sowie Immobilienpakete, Share- und Assetdeals). Wir unterstützen Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung und wickeln Treuhandschaften ab.
Schwerpunktmäßig sind wir im Bereich der Projektentwicklung tätig. Dabei betreuen wir Bauträger beim Aufsetzen von Immobilienprojekten und bei Abverkäufen nach BTVG.
Wir führen für Sie Wohnungseigentumsbegründungen durch, sowohl erstmalige Parifizierungen als auch Nachparifizierungen, insbesondere bei Bauvorhaben (zB Dachgeschoßausbauten). Unsere Tätigkeit umfasst auch die Gestaltung von Benützungsvereinbarungen sowie die Optimierung von Zubehör-Wohnungseigentum.
Wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Immobilientransaktion ist die effiziente grundbücherliche Abwicklung. Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um diese für Sie durchzuführen.
Wir beraten Sie bei der Errichtung von Mietverträgen im privaten und unternehmerischen Bereich.
Die umfassende außergerichtliche Beilegung und Prozessführung in allen Fragen des MRG und WEG zählt zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Wir vertreten namhafte Hausverwaltungen in Mietzinsverfahren, bei komplexen Kündigungen und beim Streit über bauliche Maßnahmen an einer Liegenschaft etc.
Mieter unterstützen wir bei der Durchsetzung von Erhaltungspflichten, Mietzinsminderungsansprüchen und der Überprüfung von Abrechnungen. Wir helfen, Individualrechte (einschließlich baulicher Änderungen) einzelner Miteigentümer im Wohnungseigentum durchzusetzen und vertreten Eigentümergemeinschaften bei einem Missbrauch derartiger Rechte.
Weiters führen wir für Sie Bauprozesse.
Unsere Kanzlei verfügt über eine eigene Kurrentienabteilung zur Betreuung dieses Bereichs.
Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Maklerrechts zu Fragen Ihrer Provisionsansprüche, Fälligkeiten und möglicher Minderungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Maklerverträgen.
ETHOS.legal unterstützt Sie bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Planung, Einreichung und Realisierung von Bauvorhaben, wie auch bei der Erhebung oder Abwehr von Einwendungen im Bauverfahren. Bei gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Problemen und der erfolgreichen Führung von Bauprozessen verfügen unsere Partner über hohe und langjährige Expertise.
IT / IP, Datenschutz, Kunst
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Fragen aller Art. Egal, ob Sie Urheber oder Nutzungsberechtigter sind oder Ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden: Wir helfen Ihnen, sich gegen die Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr zu setzen.
Wir gestalten maßgeschneiderte Verträge, um Ihnen die effektive und sichere wirtschaftliche Verwertung Ihrer Schöpfungen oder die Nutzung von Werken zu ermöglichen. Wir kämpfen an Ihrer Seite, um Ihre Urheberrechte durchzusetzen.
Wir beraten Sie in marken- und domainrechtlichen Fragen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für den Auftritt mit Ihrer Marke, führen nationale, EU-weite und internationale Marken- und Domainanmeldungsverfahren durch, verwalten Ihre Kennzeichen und vertreten Sie in marken- und domainrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wir unterstützen Sie in patent-, muster- und designrechtlichen Fragen gemeinsam mit Patentanwälten, mit denen wir national und international ständig kooperieren.
Als Vertreter des Vereins für Anti-Piratie der Film- und Videobranche (VAP) sind wir seit langem erfahren darin, Piraterie von Werken und geistigen Leistungen aller Art zu bekämpfen und die Rechte der Berechtigten effektiv durchzusetzen, sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.
Wir erstellen individuelle Lizenz- und Vertriebsverträge aller Art für Sie und helfen Ihnen, diese auch durchzusetzen.
Wir beraten Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen und erstellen für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, sonstige Dienstleister und Dritte, Arbeitgeber und deren Mitarbeiter sowie Betroffene sachgerechte Vereinbarungen.
Veröffentlichungen in Print-Medien oder online können Ihren guten Ruf in kurzer Zeit beschädigen. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zum Schutz Ihres Rufs und Ihrer Privatsphäre, unter Berücksichtigung gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen, einschließlich dem Verfassen von Gegendarstellungen und Anträgen nach dem Mediengesetz.
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen, die Denkmale, Kunstwerke und Kulturgüter und deren Im- und Export betreffen. Wir begleiten Sie bei nationalen und internationalen Transaktionen und vertreten Sie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Wir unterstützen Erben und Rechtsnachfolger bei der Verwaltung und Verwertung von Nachlässen von Kunstschaffenden und Kunstsammlern.
Unternehmensrecht, privates Wirtschaftsrecht
Wir finden maßgeschneiderte Lösungen, gründen für Sie Personen- und Kapitalgesellschaften und erstellen Syndikatsverträge.
Wir führen für Sie Umgründungen durch und beraten Sie zu Fragen des Umgründungssteuerrechts.
Wir beraten Sie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Dies umfasst Sharedeals, Assetdeals sowie den gesamten Bereich von Private Equity. Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Due Diligence Verträge von Unternehmen und betreuen das Signing und Closing.
Wir erarbeiten mit Ihnen alle Vertragsbeziehungen für das operative Geschäft. Von standardisierten Liefer- und Bezugsverträgen (einschließlich AGB) über internationale Vertriebs- und Franchise-Verträge schaffen wir mit unserer Erfahrung Rechtssicherheit für Ihr Tagesgeschäft.
Wir beraten Unternehmen in Phasen wirtschaftlicher Probleme und helfen beim Finden von dauerhaften Lösungen.
Die Weitergabe von Unternehmen über Familiengenerationen hinweg stellt ein häufiges Problem dar. Wir finden maßgeschneiderte Lösungen, die für beide Seiten der Weitergabe zufriedenstellend sind.
Wir liquidieren Unternehmen und übernehmen dabei auch die Aufgaben des Liquidators.
Wir gründen Vereine und beraten diese bei ihrer laufenden Tätigkeit. Wir unterstützen Vereine im Umgang mit der Vereinsbehörde und verfügen über umfangreiche persönliche Erfahrungen, die wir gerade in diesem Bereich besonders einbringen können.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Im Verwaltungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, dennoch kann es zeit- und kostensparend sein, auch in einfachen Verfahren rechtliche Beratung einzuholen.
Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung von Gewerben und betreuen Verfahren zur Bewilligung gewerblicher Betriebsanlagen. Wir helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ziele in einem Baubewilligungsverfahren.
Dieses dynamische Rechtsgebiet bedarf besonderer Aufmerksamkeit aller Marktteilnehmer und Berater.
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Geschäftsprozesse an neue Rechtsvorschriften (Kundenprofile, Risikoaufklärung, Compliance etc) und betreuen Verfahren vor der FMA wegen Konzessionen für Finanzdienstleister oder Strafverfahren wegen Verstößen gegen das WAG. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten, insbesondere im Bereich alternativer Investments.
Als Halter von Reservegeschäftsanteilen der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW) wickeln wir Ihren Beitritt zur AeW oder den Austritt aus dieser ab.
Wir beraten Kunsthändler, Auktionshäuser und Eigentümer von Kunstwerken aller Art, die dem Denkmalschutzgesetz unterliegen. Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten im Einklang mit dem Denkmalschutzgesetz zu gestalten und verhandeln für Sie mit dem Bundesdenkmalamt über eine wirtschaftlich sinnvolle Revitalisierung von denkmalgeschützten Objekten.
Darüber hinaus beraten wir Sie im Zusammenhang mit Fragen des Archivrechts und der Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken.
Wir beraten Sie bei der Abwicklung von Großprojekten nach dem UVP-G und helfen Ihnen bei der effizienten Kommunikation mit Behörden, Anrainern und der Presse.
Wenn Sie als Anrainer von Großprojekten betroffen sind, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Nachbarrechte und bei der Erlangung einer angemessenen Enteignungsentschädigung.
Wenn Sie mit dem Inhalt eines Bescheids nicht einverstanden sind, verfassen wir für Sie Beschwerden an die Verwaltungsgerichte und Revisionen (früher: "Bescheidbeschwerde") an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Auf Grund der seit 1. 1. 2014 geltenden Rechtslage besteht auch gegen letztinstanzliche Entscheidungen (Bundesminister, FMA etc) ein effizienter Rechtsschutz.
Während bisher Verfahren vor dem VwGH bis zu drei Jahre gedauert haben, müssen die neuen Verwaltungsgerichte innerhalb von 6-8 Monaten entscheiden. In Einzelfällen kann es zur Durchsetzung seiner Interessen sinnvoll sein, ein Gesetz oder eine Verordnung wegen Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Auch im Verfassungsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung.
Wir unterstützen Sie als öffentlichen Auftraggeber bei der Verfassung von Ausschreibungen und der Abwicklung im Vergabeverfahren.
Als Bieter bzw Auftragnehmer können wir Sie gegen Verletzungen des Vergaberechts durch Auftraggeber schützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Bestbieter helfen. Dazu zählen insbesondere Nichtigkeits- und Nachprüfungsverfahren wegen Verletzung von Vergabevorschriften vor den Verwaltungsgerichten (früher: Bundesvergabesenat bzw UVS).
private clients
Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge und errichten Testamente. Wir registrieren letztwillige Verfügungen und verwahren diese für Sie.
Wir beraten Sie bei Erbschaftsstreitigkeiten und verfügen in diesem Bereich über langjährige Prozesserfahrung.
Wir errichten Kauf- und Schenkungsverträge für Liegenschaften, einschließlich der Einräumung von Wohnrechten, Fruchtgenussrechten sowie Veräußerungs- und Belastungsverboten. Wesentlicher Aspekt der Beratung ist die bestmögliche steuerliche Gestaltung (Bewertung eingeräumter Rechte, Immobilienertragssteuer etc).
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine optimale Absicherung für den Fall, dass Sie einmal selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Mit einer vertraglichen Vereinbarung anlässlich der Eheschließung (Vorausvereinbarung) oder auch während aufrechter Ehe können viele Streitigkeiten im Scheidungsfall vermieden werden. Solange nicht verheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht haben, sollten auch diese über eine vertragliche Regelung ihrer Vermögensnachfolge nachdenken.
Die Experten von ETHOS.legal beraten Sie in allen Bereichen des Partnerschafts-, Ehe- und Familienrecht. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Ehepakten, der Führung von Scheidungs-, Unterhalts-, Kontaktrechts- oder Obsorgeverfahren, der Ausarbeitung von Vergleichen sowie der Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Gerichtsverfahren & Inkasso
Die immer strengere Handhabung von Untreue-Tatbeständen erhöht das Risiko für Unternehmer und Manager, in ein gerichtliches Strafverfahren involviert zu werden.
Auf Grund der seit einigen Jahren bestehenden strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen ("Verbandsverantwortlichkeit") müssen neben den handelnden Personen oft auch die Unternehmen selbst eine Strafverteidigung in Anspruch nehmen. Wir übernehmen Ihre Beratung und Verteidigung vom kriminalpolizeilichen Vorverfahren bis zur Hauptverhandlung und verfassen die erforderlichen Rechtsmittel.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmern, Unternehmen und ihren Kunden oder zwischen Privatpersonen müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden.
Wir analysieren objektiv die gegensätzlichen Positionen und informieren Sie über Ihre Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit.
Oft ist die Rechtslage klar, aber der Sachverhalt strittig, sodass das Prozessrisiko durch eine oft schwer vorhersagbare Beweiswürdigung erhöht wird. Wir unterstützen Sie zur Vermeidung von Risiken bei der Suche nach einem außergerichtlichen Vergleich.
Rechtsanwälte von ETHOS.legal sind als Schiedsrichter und Parteienvertreter in Schiedsverfahren, meist mit komplexen Sach- und Rechtsfragen mit internationalem Background, tätig. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung sind Rechtsanwälte von Ethos in der Lage, solche Verfahren zu führen und verfügen über ein nationales und internationales Netzwerk, das sie dabei unterstützt.
Wenn eine Meinungsverschiedenheit nicht durch eine faire und rasche außergerichtliche Regelung beigelegt werden kann, bleibt - vor allem bei Schadenersatzansprüchen - als letzter Ausweg oft nur ein Gerichtsverfahren.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prozessführung und bringen auch Kenntnisse in den jeweiligen Fachmaterien ein. Besondere Expertise haben wir in den folgenden Bereichen:
Bauschäden/Baumängel, Verletzung von Lizenz- und Vertriebsverträgen, Schadenersatz und Gewährleistungsansprüche im High-Tech-Bereich, Ärztehaftung, Anlegerentschädigung, Urheber- und Markenrecht, Produkthaftung.
Claim Management ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei. Wir sind aufgrund unserer Erfahrung in der Lage, Forderungsbetreibungen auch in größerem Umfang effizient durchzuführen und verfügen über entsprechend ausgebildete Mitarbeiter, die seit vielen Jahren für Rechtsanwälte von ETHOS.legal tätig sind.
Verfassungs- und Europarecht
ETHOS.legal richtet über Ihren Auftrag Beschwerden an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts (VwGH und VfGH), verfasst Individualanträge zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen oder Verordnungen oder unterstützt Sie mit Gesetzesbeschwerden. Im Bereich der Grund- und Menschenrechte umfasst unsere Tätigkeit die Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wir verfassen Rechtsmittel und sonstige Eingaben an Organe der Europäischen Union, insbesondere an die Kommission und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).